neue Eindämmungsverordnung - Stand 15.06.20

Der Sport bleibt weiter auf Distanz: Trotz der erneuten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen im Kampf gegen das SARS-CoV-2-Virus, die seit dem 15.06.20 in ganz Brandenburg gelten, ist Körperkontakt im Sport weiterhin untersagt. Die Aktiven des Sportlandes können damit zwar grundsätzlich in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen trainieren, müssen aber nach wie vor die allgemeinen, weiter gültigen Abstands- und Hygieneregeln einhalten. „Das bedeutet, dass im Amateurbereich Sportarten wie zum Beispiel Fußball nur im kontaktfreien Training möglich sind, aber noch nicht im regulären Spielbetrieb (zum Beispiel Punkt- und Pokalspiele)“ wie es in einer aktuellen Mitteilung der Brandenburger Staatskanzlei heißt. Zudem müssen die Betreiber der Anlagen den Zutritt und Aufenthalt – so wie bereits zuvor – entsprechend steuern und beschränken „sowie regelmäßig die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten“ durchführen. Die neue Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 16. August 2020.

Somit ist es für alle Vereine nicht möglich eine reguläre Vorbereitung zu absolvieren. Der avisierte Saisonstart am 22. August ist unter den aktuellen Umständen nicht haltbar. Der Spielausschuss des Fußballkreises steht im engen Kontakt mit den Verantwortlichen des Fußball-Landesverbandes, um eine Lösung zu finden. Sobald es neue Erkenntnisse gibt, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Quelle: https://lsb-brandenburg.de

 


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